Ein oft vorgebrachtes Argument, wieso es keine Notwendigkeit für RFA gibt, ist der Einlegerschutz. Es gibt zwar ein Schuldnerrisiko bei Bankenbuchgeld (d.h. “Geld” auf Bankkonto) aber für viele sei dieses Risiko irrelevant weil sie kein Vermögen von mehr als 100’000 Franken besitzen. In der Realität sind die Auszahlungen des Einlegerschutzes aber gedeckelt bei 6 Milliarden Franken.

Das Basel Comittee on Banking Supervision kritisiert diese Ausgestaltung. Dazu die NZZ: Link