Eine Prognose: Das nächste Ziel der Hauseigentümer:innen wird die Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Hypo-Schuldzinsen sein.

Was wird das nächste Ziel der Hauseigentümer sein, angenommen, der Eigenmietwert wird am 28. September 2025 abgeschafft? Mit der jetzigen Vorlage wäre ja der ideale Zustand noch nicht hergestellt. Denn mit der Abschaffung des Eigenmietwerts geht in der jetzigen Gesetzesvorlage die Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit aller Schuldzinsen einher. Das Beste aus beiden Welten für die Hauseigentümer:innen wäre aber, wenn diese Abzugsfähigkeit mit einem nächsten Gesetz wieder eingeführt wird.

Die Eigenmietwert-Vorlage als Ausgangspunkt für künftige Steuersenkungen

Da alle Kreditarten von der jetzigen Vorlage betroffen sind, beinhaltet diese Vorlage die Keimzelle für eine zukünftige Gesetzesänderung. Die Debatte über die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen im Allgemeinen ist im Ansatz auch politisch schon relanciert, wenn beispielsweise Nationalrat Leo Müller sagt, dass “wenn durch die neue Regelung Probleme auftauchen würden, könne man diese zu einem späteren Zeitpunkt lösen” (https://www.srf.ch/news/schweiz/anpassung-oder-systemwechsel-eigenmietwert-abschaffung-auch-mieter-koennen-betroffen-sein).

Hiermit sei nicht unterstellt, dass NR Leo Müller das hier skizzierte Vorgehen im Hinterkopf hat. Das Statement illustriert nur, wie die nächste Gesetzesvorlage lanciert werden wird. Diese allgemeine Abschaffung heute ist das Einfallstor für die Debatte von morgen.

Die Hauseigentümerschaft wird sich in diese Debatte einklinken und fordern, dass zumindest Hypothekarnehmerkategorie X oder Hypo-Tranche Y doch abzugsfähig sein müssen. Zum Beispiel weil die Eigenheimförderung eine nationale Doktrin sei oder weil Familienförderung wichtig sei.

In der heutigen politischen Konstellation wird dieses Anliegen bei National- und Ständerat gehör finden. Der legislative Prozess wird folgendermassen ablaufen:

Anfänglich werden die progressiven Kräfte zustimmen, denn sie sind schon jetzt für die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für gewisse Kategorien von Schulden. Im Laufe der Debatte wird das Gesetz aber auf Hypothekarschulden ausgeweitet werden. Möglicherweise in einem ersten Schritt auf besondere Kategorien (Erster Hauskauf, Familien, o.ä.). Und dann in einem zweiten Schritt auf den Gesamtbestand der Hypothekarschulden.

Die Vorlage wird also aufgeblasen, und das Lobbying der Hauseigentümer intensiviert, um das Maximum rauszuholen. Bei diesem Vorhaben wird auch die Finanzbranche mitlobbyieren, denn wenn Schuldzinsen abzugsfähig sind, ist das ein Anreiz für höhere Kreditaufnahme, also verlängerte Bilanzen und somit auch mehr Geldgeschäfte.

Powerplay in steigendem Zinsumfeld

Die legislativen Mühlen mahlen langsam. Starten wird der Prozess gemächlich: ein polternder Lobbyist da, eine trockene Studie dort. Fahrt aufnehmen wird der Prozess in einer Phase von steigenden Zinsen. Die zunehmende Belastung der Mittelschicht wird moniert werden. Ob, wann und wie stark die Zinsen in der Schweiz steigen werden, ist nicht vorhersehbar, umso wichtiger ist die kluge Vorbereitung - Timing ist alles. Die Hauseigentümer:innen und der Bankensektor müssen unbedingt bereit für ein Powerplay sein, wenn die Zinsen zu steigen beginnen. Geht dies einher mit einer wirtschaftlich schwierigen Phase, wird das Dagegenargumentieren umso schwieriger werden.

Kommt am Schluss eine vermeintlich ausgewogene Vorlage inklusive angeblichem Fokus auf Familien und Rentner:innen vors Volk, wird es für die Gegnerschaft nahezu unmöglich, eine schlüssige Gegenposition zu formulieren.

Am Ende wird die Vorlage angenommen, die Steuern einmal mehr unkompensiert gesenkt, und es folgen weitere Jahre mit gesellschaftlichen Leistungskürzungen. Ob sich die Hauseigentümer:innen damit dann final zufrieden geben werden, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.